Seit gestern gilt in Niedersachsen eine neue Corona-Verordnung, mit der gleichzeitig landesweit die Corona-Warnstufe 1 festgestellt wurde. Wir appellieren an alle Sportler*innen und Zuschauer*innen, die damit verbundenen Regeln für den Sport einzuhalten.
Durch die Corona-Warnstufe 1 gilt seit dem 24.11.2021 für alle Personen ab 18 Jahren:
- beim Trainings- und Spielbetrieb unter freiem Himmel (z. B. Fußball):
- 3G für alle Sporttreibenden und Zuschauer
- 2G für die Nutzung von Duschen und Umkleideräumen
- beim Trainings- und Spielbetrieb in der Halle (z. B. Gymnastik, Yoga):
- 2G für alle Sporttreibenden und Zuschauer
- Maskenpflicht
Achtung: Diese Regelungen gelten nicht für Kinder und Jugendliche!
Bitte führt für mögliche Kontrollen die entsprechenden Nachweise mit! Bei “2G” erfolgt das über die jeweiligen Impf- oder Genesenen-Zertifikate (auch digital, z. B. über die Corona-WarnApp). Bei “3G” ist zusätzlich der Nachweis über einen negativen Antigentest (nicht älter als 24 Stunden) oder einen negativen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) möglich. Diese Tests müssen zertifiziert sein; Selbsttests reichen nicht aus.
Bei der 2G-Regel ist die Teilnahme am Sport bzw. der Zugang für Zuschauer nur für Geimpfte und Genesene erlaubt. Die für den jeweiligen Sportbetrieb Verantwortlichen unseres Vereins (Vorstand, Abteilungsleiter, Mannschaftsverantwortliche, Platzkassierer, Ordner) haben die Möglichkeit, im Bedarfsfall bei fehlendem Nachweis Sportler*innen oder Zuschauer*innen vom Sportbetrieb auszuschließen und von der jeweiligen Sportstätte zu verweisen.
Wir hoffen auf Euer Verständnis. Durch die Einhaltung dieser Regeln machen wir gemeinsam einen Schritt raus aus dieser Pandemie!