Jeder Verein besitzt eine Satzung, mit der Ziele und Aufgaben des Vereins sowie grundlegende Regeln festgelegt werden, die für jedes Vereinsmitglied bindend sind.
Die derzeit gültige Satzung des SV Lengerich-Handrup wurde am 1. März 2019 verabschiedet und anschließend vom Amtsgericht Osnabrück anerkannt.
Zusätzlich zur Satzung regelt die “Geschäftsordnung für den Vorstand” die interne Arbeit des Vorstands: